Kurzfristige Kalenderlieferung durch Express-Service
Wer garantiert Ihnen feste Liefertermine?
Gemäß der Vertragsbedingungen aller mir bekannten großen Kalenderhersteller sind deren Liefertermine nur unverbindlich und keine garantierten Fixtermine. Dies ist für Gewerbe– und Industriekunden eigentlich inakzeptabel, da Kalender als Werbemittel ja noch rechtzeitig vor Jahresende an Kunden verteilt werden müssen, um ihren Zweck zu erfüllen. Natürlich ist es empfehlenswert deshalb Kalender möglichst frühzeitig zu bestellen, am Besten noch vor Ende Juni, denn dann gibt es meist Preisvorteile!
Was aber, wenn die frühzeitige Bestellung verpasst wurde und erst im November oder gar Dezember Kalender bestellt werden sollen? Aufgrund der branchenüblichen Lieferzeit von ca. 6 Wochen (aus denen erfahrungsgemäß auch mal 8 Wochen werden können) sollte zu diesem Zeitpunkt kein Kunde mehr Kalender bestellen die er noch im Dezember verteilen möchte — ohne eine verbindliche Terminzusage zu erhalten!
Die Lösung: Expressproduktion
Wir bieten unseren Kunden deshalb für ausgewählte Produkte garantierte Lieferzeiten bei Expressproduktion an. Die Expressproduktion bringt unseren „Last-Minute“-Kunden Terminsicherheit durch eine verbindliche Terminzusage. So können wir z.B. bei 3-Monats-Kalendern vom Typ SOLID (so lange der Vorrat reicht) garantieren, dass die Produktion bei einem Expressauftrag innerhalb 7 Werktagen fertiggestellt ist.
Unsere Kalender-Express-Garantie:
- Dem Kunden wird garantiert, dass die Ware innerhalb der genannten Frist produziert und zur Abholung bereit gestellt, bzw. dem Versandunternehmen übergeben wird.
- Die Frist beginnt zum vereinbarten Termin, frühestens aber an dem Tag, an dem bis 9.00 Uhr morgens sämtliche auftragsrelavanten Unterlagen (Bestellung, fertige Druckdaten, Druckfreigabeerklärung, ggf. Anzahlung) vorliegen und dem Auftraggeber der Auftrag mit Nennung des verbindlichen Versandtermines bestätigt wurde.
- Sollten wir unsere Terminverpflichtungen eines Express-Auftrages nicht halten können, steht dem Kunden das Recht zu den Auftrag zum nicht gehaltenen Liefertermin (innerhalb 2 Tagen) zu stornieren oder einen Nachlass in Höhe von 35% des Auftragswertes zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
Unser Praxis-Tipp:
Fragen Sie in jedem Fall Ihren Lieferanten, ob es sich um einen garantierten Fixtermin oder um einen nicht garantierten Plantermin handelt und lassen Sie sich Fixtermine ausdrücklich schriftlich bestätigen! Die AGB der meisten Lieferanten lehnen die Verbindlichkeit sonstiger Terminaussagen ab doch was nützt Ihnen die Aussage „meistens klappen die geplanten Termine“, wenn gerade Sie Ihre Kalender nicht rechtzeitig erhalten?





