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Kurzfristige Kalen­der­liefer­ung durch Express-​Service

Wer garantiert Ihnen feste Liefertermine?

Gemäß der Ver­trags­be­din­gun­gen aller mir bekan­nten großen Kalen­der­her­steller sind deren Liefer­t­er­mine nur unverbindlich und keine garantierten Fix­ter­mine. Dies ist für Gewerbe– und Indus­triekun­den eigentlich inakzept­abel, da Kalen­der als Werbe­mit­tel ja noch rechtzeitig vor Jahre­sende an Kunden verteilt werden müssen, um ihren Zweck zu erfüllen. Natür­lich ist es empfehlenswert deshalb Kalen­der möglichst frühzeitig zu bestellen, am Besten noch vor Ende Juni, denn dann gibt es meist Preisvorteile!

Was aber, wenn die frühzeit­ige Bestel­lung ver­passt wurde und erst im Novem­ber oder gar Dezem­ber Kalen­der bestellt werden sollen? Auf­grund der branchenüblichen Lieferzeit von ca. 6 Wochen (aus denen erfahrungs­gemäß auch mal 8 Wochen werden können) sollte zu diesem Zeit­punkt kein Kunde mehr Kalen­der bestellen die er noch im Dezem­ber verteilen möchte — ohne eine verbindliche Ter­minzusage zu erhalten!

Die Lösung: Expressproduktion

Wir bieten unseren Kunden deshalb für aus­gewählte Pro­dukte garantierte Lieferzeiten bei Expresspro­duk­tion an. Die Expresspro­duk­tion bringt unseren „Last-Minute“-Kunden Ter­min­sicher­heit durch eine verbindliche Ter­minzusage. So können wir z.B. bei 3-​Monats-​Kalendern vom Typ SOLID (so lange der Vorrat reicht) garantieren, dass die Pro­duk­tion bei einem Expres­sauf­trag inner­halb 7 Werk­ta­gen fer­tiggestellt ist.

Unsere Kalender-​Express-​Garantie:

Wir garantieren unseren Kunden bei Vere­in­barung einer kostenpflichti­gen Express-​Produktion von Kalenderprodukten:
  1. Dem Kunden wird garantiert, dass die Ware inner­halb der genan­nten Frist pro­duziert und zur Abhol­ung bereit gestellt, bzw. dem Ver­san­dun­ternehmen übergeben wird.
  2. Die Frist beginnt zum vere­in­barten Termin, früh­estens aber an dem Tag, an dem bis 9.00 Uhr mor­gens sämtliche auf­tragsrela­van­ten Unter­la­gen (Bestel­lung, fer­tige Druck­daten, Druck­freiga­beerk­lärung, ggf. Anzahlung) vor­liegen und dem Auf­tragge­ber der Auf­trag mit Nen­nung des verbindlichen Ver­sandter­mines bestätigt wurde.
  3. Soll­ten wir unsere Ter­min­verpflich­tun­gen eines Express-​Auftrages nicht halten können, steht dem Kunden das Recht zu den Auf­trag zum nicht gehal­te­nen Liefer­t­er­min (inner­halb 2 Tagen) zu stornieren oder einen Nach­lass in Höhe von 35% des Auf­tragswertes zu ver­lan­gen. Weit­erge­hende Ansprüche des Auf­tragge­bers sind ausgeschlossen.

Unser Praxis-​Tipp:

Fragen Sie in jedem Fall Ihren Liefer­an­ten, ob es sich um einen garantierten Fix­ter­min oder um einen nicht garantierten Planter­min han­delt und lassen Sie sich Fix­ter­mine aus­drück­lich schriftlich bestäti­gen! Die AGB der meis­ten Liefer­an­ten lehnen die Verbindlichkeit son­stiger Ter­minaus­sagen ab doch was nützt Ihnen die Aus­sage „meis­tens klap­pen die geplanten Ter­mine“, wenn gerade Sie Ihre Kalen­der nicht rechtzeitig erhalten?